Entschuldigungen
Nach jedem Unterrichtsversäumis ist eine schriftliche Entschuldigung als Geschäftsbrief in DIN A4 (Entschuldigungsschreiben) erforderlich. Bei Auszubildenden ist ab dem dritten Fehltag zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Näheres regelt die Klassenleitung.
Bei einer Fehlzeit ist das Berufsbildungszentrum bereits am ersten Fehltag telefonisch zu informieren. Folgende Informationen sind zu übermitteln: Name des/der Schülers/der Schülerin, Name der Klasse, Klassenlehrer/in, Grund der Abwesenheit.
Die Vorlage der Entschuldigungen und gegebenenfalls der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am Tag der Wiederaufnahme des Schulbesuchs erfolgen.
Bei versäumten Leistungsnachweisen ist bei der Wiederaufnahme des Schulbesuchs direkt Kontakt mit der entsprechenden Lehrkraft aufzunehmen.
Bei Auszubildenden wird das Entschuldigungsschreiben vor der Abgabe dem Ausbildungsbetrieb zur Kenntnisnahme vorgelegt und gegengezeichnet.